Barrierefreie Websites - ein Muss auch in Österreich!
Monday, den 2. April 2007Dass Barrierefreiheit in erster Linie für Websites der Öffentlichen Hand – als Bund, Länder, Gemeinden – gesetzlich verpflichtet geregelt ist und für alle anderen Anbieter eine freiwillige Mehrleistung darstellt, ist ein hartnäckiges Gerücht.
Tatsache ist, dass das e-Governmentgesetz festlegt, dass “behördliche Internetauftritte, die Informationen anbieten oder Verfahren elektronisch unterstützen, spätestens bis 1. Jänner 2008 so gestaltet sind, dass internationale Standards über die Web-Zugänglichkeit auch hinsichtlich des barrierefreien Zugangs für behinderte Menschen eingehalten werden.”
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