Dass Barrierefreiheit in erster Linie für Websites der Öffentlichen Hand – als Bund, Länder, Gemeinden – gesetzlich verpflichtet geregelt ist und für alle anderen Anbieter eine freiwillige Mehrleistung darstellt, ist ein hartnäckiges Gerücht.
Tatsache ist, dass das e-Governmentgesetz festlegt, dass „behördliche Internetauftritte, die Informationen anbieten oder Verfahren elektronisch unterstützen, spätestens bis 1. Jänner 2008 so gestaltet sind, dass internationale Standards über die Web-Zugänglichkeit auch hinsichtlich des barrierefreien Zugangs für behinderte Menschen eingehalten werden.“ Barrierefreie Websites – ein Muss auch in Österreich! weiterlesen